Rechtsprechung
BPatG, 01.12.2004 - 32 W (pat) 388/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,22578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BPatG, 01.12.2004 - 32 W (pat) 388/02
- BPatG, 07.04.2005 - 32 W (pat) 388/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 01.12.2004 - 32 W (pat) 388/02
Im Übrigen wäre eine Einschränkung des Verzeichnisses in Form eines sog. Disclaimers nach der Postkantoor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2004, 674) wohl nicht mehr zulässig; der Senatsbeschluß 32 W (pat) 245/99 - Karl May, auf den die Markenstelle hingewiesen hat, ist in der Sache überholt. - BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 01.12.2004 - 32 W (pat) 388/02
Auch der Bundesgerichtshof hat (allerdings in etwas anders gelagerten Entscheidungen, die sich auf Marken, die zugleich Werktitel sind, beziehen) zwischen der Ware (Bücher usw.) und der Dienstleistung (Verlag) differenziert (vgl. GRUR 2001, 1043 -- Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
- BPatG, 09.03.2011 - 27 W (pat) 160/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Dürer-Hotel" - Unterscheidungskraft und kein …
Bei einem markenmäßigen Gebrauch des Namens verstorbener Personen liegt die Annahme nicht fern, die Erben bzw. sonstige Berechtigte stünden hinter der Marke (vgl. BPatG, Beschluss vom 1. Dezember 2004, Az: 32 W (pat) 388/02 - Rainer Werner Fassbinder). - BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 162/09 Bei einem markenmäßigen Gebrauch des Namens verstorbener Personen liegt die Annahme nicht fern, die Erben bzw. sonstige Berechtigte stünden hinter der Marke (vgl. BPatG, Beschluss vom 1. Dezember 2004, Az: 32 W (pat) 388/02 -Rainer Werner Fassbinder).